Rezeptgebühr

Die Zuzahlung bei Rezepturen, Verbandmittel sowie Krankenkost oder Sondennahrung wird nur einmal berechnet, auch wenn mehrere Artikel der gleichen Kategorie auf dem Rezept stehen. Bisher musste zu jedem Artikel eine Zuzahlung geleistet werden.

Wir sind gesetzlich verpflichtet, die Zuzahlungen von unseren Kunden zu erheben. Diese Summe wird aber vollständig zur Deckung der Defizite der Krankenkassen verwendet und verbleibt nicht bei uns.

 

Auch für Hilfsmittel wie einen Rollstuhl oder ein Hörgerät fällt eine Zuzahlung von 10% je Hilfsmittel an - mindestens 5 Euro und höchstens 10 Euro, in keinem Fall mehr als die Kosten des Mittels.

Eine Ausnahme bilden die zum Verbrauch bestimmten Hilfsmittel wie Windeln bei Inkontinenz: Hier fallen Zuzahlungen von 10% je Verbrauchseinheit an, jedoch maximal 10 Euro pro Monat und Indikation. Diese Kosten sind hier also klar eingegrenzt.