Injektions- und Infusionsmittel
Injektions- und Infusionsmittel

e) Injektions- und Infusionsmittel
verordnungsfähig:
Für die Anwendung durch den
Vertragsarzt sind als Sprechstundenbedarf
in wirtschaftlichen
Mengen zulässig:
Injektions- und Infusionsmittel
a) bei Serienbehandlungen:
Wirtschaftliche Großpackungen
(auch Durchstechflaschen)
zur Serienbehandlung
von mehr als einem
Berechtigten
b) bei Notfällen und akuten
Schmerz- und Erregungszuständen
(soweit geeignet
auch orale und rektale Darreichungsformen)
c) zur Geburtshilfe